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Nr. 10/2006 vom 31.10.2006

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Unsere Themen heute:
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"Diamant Plus" - noch besser als wir dachten

Morningstar: Sternepuzzle für Fortgeschrittene
 AnSVG - VerkProspG - BörsG
Depotübertrag muss zeitnah erfolgen
Fonds-Check: Stable Growth-Branchenrotation
Das immer wieder verwendbare Zitat (von J. W. v. Goethe)

 

  "Diamant Plus" - noch besser als wir dachten

Man könnte fast glauben, dass uns die Themen ausgegangen sind, wenn wir zweimal hintereinander über das gleiche Produkt berichten (lesen Sie bitte nochmals im letzten Newsletter nach). Aber einerseits war die Resonanz auf die Vorankündigung dieses Produktes so gewaltig, wie wir dies schon lange nicht mehr erlebt haben. Zum anderen haben wir uns im Vorfeld (wir rechnen mit den Verkaufsunterlagen binnen der nächsten zwei Wochen) intensiv mit diesem innovativen Produkt beschäftigen können und haben zusätzliche interessante Erkenntnisse gewonnen, welche die Begeisterung nur steigern können.

Eines vorweg: Es handelt sich nicht um ein "windiges Angebot", bei dem sich die Vorteile erst aus der Kombination der Angebote verschiedener Anbieter (meist mit dem vordergründigen Ziel der Provisionsmaximierung) ergeben. Für die aus Gründen der Vermarktbarkeit (34c-Vermittlung) in einen Versicherungsmantel eingebettete Zertifikatsstruktur steht eine der großen und weltweit agierenden europäischen Banken. Das zugrunde liegende Produkt wird bereits seit Mitte letzten Jahres im Heimatland mit großem Erfolg vermarktet. Wir haben uns Informationen hierzu beschafft, die es uns wert waren, erneut dieses Thema aufzugreifen.

Eine erste Tranche dieses in der Regel in 3-Monats-Tranchen revolvierend aufgelegten Produktes hatte am 16.08.2006 den ersten "Beobachtungstag". Die erste von 24 Aktien im zugrunde liegenden Basket wurde mit 160% ihres Anfangswertes festgeschrieben. Aus dem Durchschnitt des Wertes der 24 Aktien errechnete sich unter Berücksichtigung der ersten Festschreibung ein Durchschnittswert von 120,24% der Anfangsinvestition.

Erste zusätzliche Erkenntnis zu den im letzten Newsletter beschriebenen Merkmalen: Ist ein bestimmter Wert an einem der "Beobachtungstage" erreicht, so kann dieser bis zum Ende der 12-jährigen Laufzeit nicht mehr unterschritten werden. Der höchste an irgendeinem der 12 Beobachtungstage (in diesem konkreten Fall jeweils Mitte August)  festgestellte Wert ist der Ablaufwert, der nicht mehr unterschritten werden kann (eine Art "Höchststandsgarantie").

Gut einen Monat später, genauer gesagt am 20.09.2006, stellte sich der Durchschnittswert der Basket-Aktien (inkl. des ersten mit +60% festgeschriebenen Wertes) auf 124,38% des Anfangswertes. Nichts ungewöhnliches, denn immerhin sind ja die Kurse überwiegend auch gestiegen. Wer nun aber meint, dass dies auch den aktuellen Wert repräsentiere, der irrt gewaltig. Denn die Bewertung richtet sich - unabhängig von den Parametern, die zur Bewertung des Erfolgs am Laufzeitende führen - nach dem aktuellen Wert der zugrunde liegenden Call-Optionen und der den bereits erreichten Stand per Laufzeitende absichernden Teil der Investition.

Während der Durchschnittswert der Aktien 124,38% ausmachte, belief sich der zum gleichen Zeitpunkt aktuelle Wert der Investition auf sage und schreibe 139,89%. Um keine falschen Hoffnungen zu wecken: Dieser Wert könnte auch deutlich nach unten abweichen. Beides, deutlich höherer oder auch geringerer Wert, hat auf das Endergebnis, dessen Berechnungsmodalität klar beschrieben ist, letzten Endes keinerlei Einfluss. Und genau deshalb werden Sie nun fragen, ob dies nun wirklich eine derart brisante Erkenntnis ist, dass wir dieses Thema nochmals an exponierter Stelle in unserem Newsletter aufrollen.

Sicher wäre es kaum der Rede wert, wenn es nicht eine Klausel gäbe, nach der ein Investor jederzeit zum aktuell festgestellten Wert (im konkreten Fall also nach 13 Monaten mit einem Plus von 39,89%) aussteigen könnte. Profis erkennen sofort den "Pferdefuß": Da es sich um eine Zertifikatsstruktur im Rahmen eines Versicherungsmantels handelt, muss der erzielte Gewinn in voller Höhe zum individuellen Spitzensteuersatz versteuert werden. Daran ändert auch eine künftige Abgeltungssteuer nichts, da diese ja nicht für Versicherungsanlagen zur Anwendung kommen wird.

Die zweite wichtige Erkenntnis ist, dass der Ausstieg aus Diamant Plus dann steuerneutral erfolgen kann, wenn im Rahmen des Policenmantels (der natürlich mindestens auf Endalter 60 abgeschlossen wird) in eine andere Anlage gewechselt wird. So könnte in diesem ganz konkreten Fall ein 47-jähriger Anleger, der vor gut einem Jahr € 50.000 in "Diamant Plus" investierte, mit einer recht beträchtlichen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass er durch einen Switch vor gut einem Monat im Alter von 60 Jahren über eine abgekürzte Leibrente verfügen kann, die ihm 10 Jahre lang eine Quartalsrente von rund € 5.875 einbringt.

Die Auszahlung der Leibrente über 10 Jahre brächte ihm insgesamt Auszahlungen in Höhe von etwas mehr als € 235.000 - also in etwa das 4,7-fache seiner Ursprungsinvestition. Der Clou: Vom insgesamt erzielten Wertzuwachs in Höhe von rund € 185.000 wären nach heutigem Recht rund 85% steuerfrei. 10 Jahre lang müssten lediglich rund € 2.820 pro Jahr mit dem individuellen Spitzensteuersatz versteuert werden.

Fazit: Beide Namensbestandteile dieses Angebotes kennzeichnen die immensen Chancen zutreffend. Unsere Kooperationspartner wissen natürlich mal wieder mehr.

 



 Morningstar: Sternepuzzle für Fortgeschrittene
 

Der Glaube versetzt bekanntlich Berge, insbesondere der Glaube an die Kraft der Sterne. Ägypter, Chinesen oder Indianer - alle alten Kulturen räumten dem Glauben, demzufolge die Sterne unser Leben beeinflussen, einen hohen Stellenwert ein. Dies gilt auch in der Welt des Investments.

Mit dem heutigen Tag verändert Morningstar die Sternenwelt. Ohne den Blick hinter die Kulissen werden Anleger kaum verstehen, warum ihr Fonds auf einmal in einem völlig anderen (Sternen-) Licht erscheinen könnte. Denn neben der Einführung eines Fünf-Jahres-, Zehn-Jahres- sowie eines Gesamt-Ratings gilt ab heute auch die Erweiterung um 38 neue auf - wenn wir richtig gezählt haben - nunmehr 141 Kategorien. Dies erscheint ordentlich viel, reicht jedoch längst nicht an die bspw. von Standard & Poors betriebene Kategorisierung (mehr als 200 Fondskategorien) heran.

So werden bspw. zwei neue Kategorien für deutsche Standard-Aktien und deutsche Nebenwerte eingeführt. Die Fonds beider Kategorien wurden bislang in europäischen Kategorien gelistet. Je nachdem, ob sich deutsche Aktien bislang besser oder schlechter als der Schnitt europäischer Aktien entwickelten, gab es bei der Sternenvergabe Vor- oder Nachteile. So kann es durchaus gegenüber der bisherigen Sternenzahl eklatante Abweichungen geben (an die Kosten, die für Neudruck von Verkaufsunterlagen entstehen, wollen wir in diesem Zusammenhang gar nicht denken).

Trotzdem ist diese Verfeinerung der Kategorisierung grundsätzlich zu begrüßen. Berater wie Anleger sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ein Fonds nicht alleine dadurch besser wird, dass er durch neue Kategorisierung plötzlich Sterne hinzugewinnt. Gerade in der aktuellen Umstellungsphase wird es zwangsläufig viele Veränderungen geben, zumal neben den bislang gewohnten Drei-Jahres-Sternen nun weitere Sterne für fünf und zehn Jahre hinzukommen.

Natürlich - da sind wir ganz sicher - wird es sich durchsetzen, dass künftig in den Medien nur noch das Gesamt-Ergebnis der Sterne publiziert wird. Dabei wird es den Gesellschaften überlassen sein, die ggf. abweichend bessere Sternenzahl für einen Teilzeitraum herauszustellen. Fonds, die sich in den letzten Jahren zunehmend schlechter entwickelt haben, können trotzdem noch fünf Sterne für einen Zehn-Jahres-Zeitraum haben. Hier wird man herausstellen, dass doch die langfristigen Ergebnisse von entscheidender Bedeutung sind, was dadurch unterstrichen wird, dass diese von Morningstar deutlich höher bewertet werden. Aber ist eine solche Argumentation stimmig?

Umgekehrt wird es natürlich Fonds geben, bei denen ein Strategie- und/oder Manager-Wechsel dazu führte, dass gerade in den letzten Jahren herausragend gute Ergebnisse erzielt wurden. Doch für Fonds, die bereits älter als 10 Jahre sind, fließt das Drei-Jahres-Ergebnis nur zu 20% gewichtet in die Gesamtwertung ein, wie die folgende Tabelle zeigt:

Alter des Fonds Gewichtung der Rating-Zeiträume im Gesamt-Rating
36 - 59 Monate 100% Drei-Jahres-Rating
60 - 119 Monate 60% Fünf-Jahres-Rating
40% Drei-Jahres-Rating
120 Monate und länger 50% Zehn-Jahres-Rating
30% Fünf-Jahres-Rating
20% Drei-Jahres-Rating

Wenn hier übrigens stets von "Rating" die Rede ist, so handelt es sich um die Diktion von Morningstar. Denn der Begriff "Rating" impliziert eigentlich eine anhand festgelegter Kriterien und Prüfschritte erfolgte Bewertung zukünftiger Aussichten. Da jedoch das Morningstar-Rating wesentlich auf Wertentwicklung, Risiko und Kosten über die dargestellten Zeiträume abstellt, handelt es sich um eine rein quantitative Betrachtungsweise, die man eigentlich als "Ranking" bezeichnet, also eine reine Vergangenheitsbetrachtung.

Dabei kann getrost die Frage gestellt werden, warum die Kostenstruktur eines Fonds gesondert bewertet wird, denn immerhin ist sie in der Wertentwicklung doch bereits berücksichtigt. Wenn also ein Fonds mit hohem Aufwand, der eben nur über hohe Verwaltungskosten finanziert werden kann, herausragende Ergebnisse nach Berücksichtigung der Kosten erzielt, dann wird sein Wertungsergebnis über die Kostenbewertung ggf. wieder relativiert. Für viele Fachleute macht dies nicht unbedingt Sinn.

War es künftig schon so, dass es mit jeder neuen Bewertungsrunde jede Menge Veränderungen bei der Zahl der Sterne gab, so wird dies möglicherweise künftig noch viel extremer, weil durch die vielen noch jungen Fonds, die im Laufe der Zeit natürlich auch fünf oder zehn Jahre alt werden, ständig neue Bewertungsgrundlagen geschaffen werden. Hatte ein Fonds beispielsweise einen schlechten Start, der - aus welchen Gründen auch immer - zu einem miserablen ersten Jahresergebnis führte, dann fließt dieser Teil der Historie in der Zeit, in der der Fonds 48 bis 59 Monate alt ist, nicht in die Bewertung ein. Wird der Fonds nun fünf Jahre alt, so ist das verpatzte erste Jahr auf einmal Bestandteil eines mit 60% in die Gesamt-Wertung eingehenden Zeitraumes, verschwindet dann jedoch nach einem Jahr wieder für weitere vier Jahre aus der Gesamt-Wertung, bis das Spiel sinngemäß von vorne losgeht.

Zunehmend werden sich Anleger die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, aufgrund der Fünf-Sterne-Wertung in einen Fonds zu investieren, wenn die fünf Sterne doch nur Ergebnisse honorieren, an denen man sich nachträglich nun einmal nicht mehr beteiligen kann. Hat man in den Fonds investiert, so hatte man ggf. nur vermeintlich einen Fünf-Sterne-Fonds im Depot, denn tatsächlich kann der Fonds mit fünf Sternen bewertet sein, obwohl er gerade Leistungen erbringt, die - erst in der nachträglichen Bewertung sichtbar - lediglich drei Sterne rechtfertigen.

So sagt Morningstar völlig zu Recht, dass die Klassifizierung keinesfalls bestimmend sein darf, um hieraus die Fondsauswahl abzuleiten. Allenfalls können die Sterne ein Filterkriterium sein, um im immer unüberschaubareren Fonds-Universum eine Vorauswahl treffen zu können. Dabei ist es natürlich hilfreich, wenn man auf die Bewertung der unterschiedlichen Zeiträume zurückgreifen kann, denn Fonds, die über alle Zeiträume Spitzenbewertungen haben. lohnt es sicher, anzuschauen.

Doch Vorsicht ist auch hier angebracht: So gibt es bspw. nun eine Kategorie für überwiegend in auf Euro lautende Finanzmarktinstrumente investierende Absolute Return-Fonds. Nach der Morningstar-Definition haben die hier gelisteten Fonds einerseits ein formuliertes Renditeziel (z. B. Interbanken-Zins plus 2%) und sollten über rollierende 18-Monatszeiträume keine negativen Ergebnisse aufweisen. In dieser Kategorie werden natürlich neben Fonds, die sich mit erzkonservativem Ansatz um stets positive Monatergebnisse bemühen, auch Fonds mit wesentlich aggressiverem Ansatz finden. Je nach Marktentwicklung werden bestimmte Fonds mal zu den Gewinnern und mal zu den Verlierern dieser Gruppe gehören.

Gerade in einem solchen immer wichtigeren Bereich müssen wir also leider davon ausgehen, dass anhand der Sterne noch nicht einmal eine vernünftige Vorauswahl getroffen werden kann, geschweige denn Rückschlüsse gezogen werden können, inwieweit ein Fonds für die Umsetzung der individuellen Vorstellungen eines Anlegers taugt. Dies umso mehr, als es natürlich Fonds gibt, die kein Renditeziel formulieren, jedoch aufgrund ihrer Strategie und aufgrund ihrer bisherigen Chancen-/Risiko-Relationen die deutlich bessere Wahl deutlich sein könnten. Vielleicht wären sie in der Kategorie der Absolute Return-Fonds mit mehr Sternen bewertet als bspw. in der für sie kraft Definition geltenden Kategorie flexibler Mischfonds. Interdisziplinäre Vergleiche sind jedoch nur "in Handarbeit" möglich und hierzu muss man natürlich zunächst einmal klare Vorstellungen entwickeln, was man eigentlich vergleichen möchte.

Fazit: Das Bemühen von Morningstar um bessere Bewertungsgrundlagen soll nicht herabgewürdigt werden. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, wie die Bewertung zustande kommt. Die Festlegung der Gewichtung unterschiedlicher Zeiträume gibt ebenso wie bspw. die Stärke der Berücksichtigung der Kostenquote in Relation zu Wertentwicklung oder Risiko, einen Bewertungsmaßstab vor, mit dem sich nicht unbedingt jeder Berater oder Kunde einverstanden erklären muss. Da die Grundlagen für die Vergabe der Sterne jedoch meist gar nicht bekannt sind, wird es bei der von uns aufgrund der Umstellungen erwarteten "Sternen-Fluktuation" künftig eher nicht anzuraten sein, den Versuch zu unternehmen, die Eignung eines Fonds für das persönliche Depot anhand der Sternenbewertung vorzunehmen.

 

 AnSVG - VerkProspG - BörsG

Auch wenn das am 01.07.2005 in Kraft getretene AnSVG (Anlegerschutzverbesserungsgesetz) namentlich meist unbekannt ist, so ist doch zumindest eine der in diesem Gesetz geregelten Pflichten zumindest allen Vermittlern geschlossener Beteiligungen bekannt: Seit dem letzten Jahr müssen öffentlich angebotene (und nicht in Wertpapieren verbriefte) Beteiligungsangebote den Emissionsprospekt veröffentlichen. Diese Veröffentlichung wiederum muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet werden.

Dass Gesellschaften mit einem "BaFin-geprüften Prospekt" werben, leistet dem Missverständnis Vorschub, dass die Bundesanstalt die wirtschaftlichen Inhalte geprüft habe. Tatsächlich prüft die BaFin jedoch nur formale Voraussetzungen.

Plakativ ausgedrückt: Steht das Inhaltsverzeichnis nicht an der richtigen Stelle, wird die Genehmigung zur Prospektveröffentlichung nicht erteilt. Würde aber ein Anbieter seine Prognoserechnung auf Basis einer langfristigen Geldentwertungsrate von 10% pro Jahr aufbauen, so beschränkt sich die formale Prüfung darauf, dass erkenntlich ist, dass eine solche Annahme zugrunde liegt.

Ob Mietannahmen oder Charterraten realistisch sind ist ebenso wenig Gegenstand der Prüfung wie die Frage, ob die "weichen Kosten" hoch oder niedrig ausfallen. Ist hingegen bei einer unternehmerischen Beteilung der Hinweis auf alle nur denkbaren Risiken bis hin zum (in der Praxis oft gar nicht konstruierbaren) Totalverlust nicht plakativ genug angebracht, so wird die Veröffentlichungsgenehmigung versagt.

Wenig Beachtung fand jedoch eine andere Regelung des AnSVG, welche die Anwaltskanzlei Klumpe & Partner schlicht  als "Stornorecht für Anleger bei Prospektfehlern" bezeichnet. Um hier einen Überblick zu gewinnen, muss man das AnSVG in Verbindung mit dem Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) würdigen, welches letztendlich wieder auf das Börsengesetz (BörsG) verweist, in dem die grundlegenden Konsequenzen eines unrichtigen Prospektes dargelegt sind.

Grundsätzlich hat der Anleger in der Konsequenz der gesetzlichen Bestimmungen das Recht, seine Beteiligung gegen Erstattung der Einlage sowie der mit dem Erwerb verbundenen Kosten (ggf. auch die Freistellung von in diesem Zusammenhang in Anspruch genommenen Krediten) zurückzugeben. Wer sich als Vermittler nun auf der sicheren Seite wähnt, weil in § 44 BörsG geregelt scheint, dass Anspruchsgegner entweder diejenigen sind, die für den Prospektinhalt die Verantwortung übernommen haben oder - gesamtschuldnerisch - diejenigen, von denen die Herausgabe des Prospektes ausgeht, der irrt.

In letzter Konsequenz zählen nämlich nach der Kommentierung des Börsengesetzes zu den Haftungsadressaten letztendlich alle Personen, die an der Emission ein eigenes wirtschaftliches Interesse haben, wozu das Interesse am Verdienst einer Provision ganz sicher zählt. Lassen Sie sich durch Initiatoren nicht - so wie es häufig geschieht, wenn denn mal eine entsprechende Nachfrage erfolgt - mit dem Hinweis auf $ 45 BörsG abspeisen. Hier heißt es zwar, dass eine Haftung nur dann in Frage kommt, wenn die Unrichtigkeit auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Allerdings gilt für den Nachweis die Umkehr der Beweislast. Der in Anspruch Genommene muss nachweisen, dass er von dem Prospektfehler keine Kenntnis hatte - in der Praxis oft ein recht schwieriges Unterfangen.

Vor allem sind Sie als Vermittler, also als wirtschaftlich an der Emission Interessierter, in Ihrer Angreifbarkeit davon abhängig, ob derjenige, der den Prospektfehler zu verantworten hat, den entsprechenden Beweis führen kann. Sie selbst haben also im Zweifelsfall keinen Einfluss darauf, ob die erfolgreiche Abweisung eines an Sie herangetragenen Haftungsanspruchs möglich ist.

Wenig Sicherheit bieten auch die in § 46 BörsG geregelten Verjährungsfristen. Der Haftungsanspruch muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren seit Prospektauflage, angemeldet werden. Danach sind die Ansprüche verjährt. Zunehmend kommt es jedoch dazu, dass spezialisierte Anwälte Prospekte nach möglichen Fehlern durchforsten, um Anlegerrechte frühzeitig geltend zu machen. Da es zur Geltendmachung eines Rücktritts nicht eines tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schadens bedarf, reicht alleine der Prospektfehler, um einen Rücktrittsanspruch zu rechtfertigen.

Da es wohl kaum einem Vermittler - auch wenn er eigentlich dazu verpflichtet erscheint - gelingen dürfte, einen Prospekt auf Fehlerfreiheit hin zu überprüfen, sollte eine wesentliche Konsequenz sein, sich bei der Vermittlung auf finanzstarke und versierte Anbieter zu konzentrieren. Eine ordentliche Leistungsbilanz ist dabei natürlich von Vorteil. Solche Anbieter bieten einerseits den Vorteil, erfahren genug zu sein, um gravierende Fehler bei der Prospektierung zu vermeiden und andererseits sind sie ggf. eher in der Lage, Fehler, die ihnen trotzdem unterlaufen, auch zu bezahlen.

Ansonsten gilt natürlich für Sie als Vermittler, was für jede unternehmerische Aktivität gilt: Sie ist risikoreich.

 


Depotübertrag muss zeitnah erfolgen

Beauftragt ein Kunde den Übertrag eines Depots ganz oder teilweise, so drängt sich nicht selten der Eindruck auf, dass die Fortschritte des Computerzeitalters wohl ausgerechnet um diesen Bereich einen großen Bogen gemacht haben. Klappt ein Depotübertrag innerhalb von ein bis zwei Wochen, kann sich der Anleger glücklich schätzen, denn leider sind drei bis sechs Wochen die Regel. Mehr als die Hälfte aller Depotüberträge dauert bis zur vollständigen Einbuchung der Stücke im AAB-Depot mehr als vier Wochen.

Reklamiert der Kunde die langwierige Abwicklung bei der bislang das Depot führenden Stelle, so wird er nicht selten mit einem weiteren Phänomen konfrontiert, welches wir sarkastisch mal so beschreiben möchten: Die Deutsche Post AG hat es sich ganz offensichtlich zu einer wichtigen Aufgabe gemacht, ausgerechnet die Depotübertragungsaufträge sorgfältig zu identifizieren, um sie anschließend zu verschlampen. Wie anders wäre es erklärbar, dass es in fast jedem zweiten Reklamationsfall die stereotype Auskunft "Haben wir nie erhalten!" gibt?

Reklamierende Kunden erhalten nun Schützenhilfe vom OLG München, welches urteilte, dass eine Bank, die einen Wertpapierübertragungsauftrag nicht binnen drei Wochen erledigt, ihre Pflichten verletzt, es sei denn, sie kann nachweisen, dass eine schnellere Erledigung des Auftrages aus von ihr nicht zu vertretenen Gründen nicht möglich war ("Haben wir nie erhalten!").

Macht ein Kunde Schadenersatzansprüche geltend, so muss er lediglich nachweisen, dass ein beabsichtigter Verkauf aufgrund der schleppenden Bearbeitung nicht durchgeführt werden konnte.

Beabsichtigt eine Anleger nach Übertragung seines Depots eine Umstrukturierung, so sollte er im Zweifelsfall neben dem postalischen Versand des Übertragungsauftrages durch die neue Depotbank parallel mit seiner bisherigen Depotstelle telefonieren, um sicherzustellen, dass sein Auftrag auch vorliegt und bearbeitet werden kann. Wird ihm nicht eine zeitnahe Erledigung zugesichert, so sollte der Hinweis auf das unter dem Aktenzeichen 19 U 1687/06 ergangene Urteil des OLG München sicherlich hilfreich bei der Priorisierung des Kundenwunsches sein.

 


Fonds-Check: Stable Growth-Branchenrotation

Immer wieder stößt man in Gesprächen mit Kunden oder Interessenten auf "Beratungs-Resistenz", wenn es darum geht, die "sicheren Chancen" bei Investments in vermeintlich aussichtsreiche Branchen in Relation zu den damit einhergehenden Risiken zu relativieren. Der gut informierte Kunde weiß einfach, wann er von einer Branche in die andere zu wechseln hat. Kann er es fachlich nicht so recht begründen, so hilft ihm allemal sein Bauchgefühl, welches ihn bei solchen Entscheidungen seiner Erinnerung nach nur selten - wenn überhaupt - im Stich gelassen hat.

Die Vorstellung, dass ein Kunde, der ja allenfalls nebenberuflicher Anlageexperte ist, auf Dauer solche grundlegenden Entscheidungen besser treffen mag als ein hauptberuflich tätiges Team von Volkswirtschaftlern, Analysten und Fondsmanagern, mutet schon skuril an. Aber genau dies behauptet letztendlich doch ein Anleger, der die Entscheidung, in welchen Branchenfonds er anlegen möchte, selbst trifft.

Zu schnell ändern sich Einschätzungen und Entwicklungen. Gerade bei der Konzentration auf bestimmte Branchen führt oft zu Überhitzungserscheinungen, da die moderne Kommunikation ja die Chancenträchtigkeit bestimmter Wirtschaftsbereiche nicht nur einzelnen Anlegern isoliert zugänglich macht. "Kann der Flügelschlag eines Schmetterlings in Brasilien einen Wirbelsturm in Texas auslösen?" - so lautete einst der provokante Titel eines weltberühmten Vortrags des Physikers Edward Lorenz. Der französische Fondsmanager Edouard Carmignac bringt es auf den Punkt, wenn in der Begleitmail zum letzten Quartalsbericht schreibt:

"Die zunehmende Einbindung der Börsenplätze in einen globalen Markt erhöht ihre gegenseitige Abhängigkeit. So kann die Abwertung der türkischen Lira den Manager eines spekulativen Fonds dazu zwingen, alle seine Positionen am japanischen Markt aufzulösen, was wiederum eine Hausfrau aus Yokohama dazu bringt, ihre Aktien zu verkaufen."

Gerade in Bereichen mit extrem hohen Mittelzuflüssen in jüngster Zeit - und um solche handelt es sich in solchen Fällen ja immer wieder - reicht oft nur ein Funke, um innerhalb derart kurzer Zeit eine Gegenbewegung auszulösen, dass kaum ein Anleger die Chance hat, rechtzeitig zu reagieren, zumal die täglichen Kursausschläge ja keinerlei Anhaltspunkte dafür bieten, ob ein Kursrückgang der letzten Tage nur eine technische Reaktion oder der Beginn einer Trendwende war.

Gut beraten ist auf Dauer deshalb sicherlich der Anleger, der die Auswahl von Branchen und Themen einem professionellen Management anvertraut. Den Bereich "Stable Growth" (alle Branchen von Maschinenbau bis hin zu Pharmazie, von Nahrungs- und Genussmitteln bis Automobil oder Broadcasting) deckt bspw. ein Fonds von Morgan Stanley ab, indem je nach Einschätzung der einzelnen Märkte deutliche Schwerpunktbildung bei aussichtsreichen Branchen vorgenommen wird.

Mit seinen Ergebnissen liegt der Fonds unter inzwischen fast 700 global investierenden Aktienfonds stetig im ersten Drittel der Vergleichsgruppe. Doch damit nicht genug: Setzt man die Wertentwicklungen verschiedener Zeiträume in Relation zur weit unter dem Durchschnitt liegenden Volatilität (per 30.09.2006 gerade mal 7,85% über drei Jahre!), so bleibt keine Handvoll an Fonds, die es in der Kategorie "Standardaktien global" mit dem Morgan Stanley-Fonds aufnehmen könnte.

Die nebenstehende Grafik (zum Vergrößern bitte anklicken) zeigt den Sechs-Jahres-Vergleich mit dem als schwankungsarm und langfristorientierten "Templeton Growth" (gelbe Linie). Die Analyse der Wertentwicklung beider Fonds zeigt erstaunliche Parallelen, wobei der Morgan Stanley-Fonds in guten Börsenzeiten davoneilt, ohne in Krisenzeiten über Gebühr einzubrechen.

Interessant ist, dass beide Fonds im Gegensatz zu den meisten globalen Aktienfonds, die ihren vorläufigen Höchststand aus dem Jahr 2000 oft noch nicht, oder erst vor kurzer Zeit wieder erreichen konnten, ihren Höchststand im Frühjahr 2002 erreichten, den sie dann bereits rund drei Jahre später wieder einholen konnten. Mit einem maximalen Verlust von 34,71% lieferte der Morgan Stanley-Fonds trotz - oder gerade wegen - seiner Branchenkonzentration ein noch besseres Ergebnis als der "Templeton Growth", der es in der Spitze auf einen Rückgang von 37,78% brachte. Zum Vergleich: Der "DWS Vermögensbildungsfonds I" brach in der Spitze um 55,43% ein und liegt auch heute noch um 13,72% unter seinem Höchststand vom 05.09.2000.

Fazit: Der vor kurzem sechs Jahre alt gewordene Fonds bietet mit seinen konstanten Leistungen eine gute Depotergänzung, mit der man bei ansprechend geringem Risiko stets in die interessantesten Branchen mit stabilem Wachstum investiert ist. Kein Modeschmuck sondern hochwertige Goldschmiedekunst.

 

Das immer wieder verwendbare Zitat

Gegner glauben uns zu widerlegen, wenn sie ihre Meinung wiederholen
und auf die unsrige nicht achten.

(Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Dichter 1749 - 1832)
 


Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg bei Ihren Dispositionen und verbleiben vorerst
mit freundlichen Grüßen
AECON Fondsmarketing GmbH
Ihr Investment-Provider

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